Probezeit für zwei Jahre
Einen Führerschein auf Probe erhält jeder Bewerber, der zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt, ausgenommen er erwirbt eine Fahrerlaubnis der Klasse M, S, L oder T. Die Dauer der Probezeit ergibt sich aus dem Erteilungsdatum auf dem Kartenführerschein. Nach Ende der Probezeit wird kein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Klassen A, A1 oder B. Werden während der Probezeit weitere Klassen erworben, z.B. die Klassen C oder CE, werden auch diese Klassen in die laufende Probezeit einbezogen. Während der Probezeit gilt also, dass jede Auffälligkeit zu Maßnahmen führen kann, egal in welcher Klasse sie erfolgt.
Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
Die häufigste Maßnahme ist die Anordnung eines ASF- Seminars. Mit der Anordnung eines solchen Seminars erfolgt gleichzeitig die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. In diesem Fall beträgt die Probezeit insgesamt vier Jahre.
Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn die Teilnahmebescheinigung für ein angeordnetes ASF-Seminar in der festgesetzten Frist nicht bei der Behörde eingereicht wurde.
Seminar verpasst? Kein Problem das nächste kommt!
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